Montag, 8. Dezember 2008

AvW könnte Genussscheine „grundsätzlich zurückkaufen“


Wolfgang Auer von Welsbach bestätigt die „grundsätzliche Möglichkeit des Rückkaufs der Genussscheine zum aktuellen Kurswert“

Der Wirtschaftskrimi um die AvW-Gruppe von Wolfgang Auer von Welsbach wird immer brisanter. Während zahlreiche Anleger­anwälte und der Prozessfinanzierer AdvoFin bereits die ersten Klagen für die mutmaßlich geschädigten AvW-Investoren vorbereiten, wächst der Straf-Akt AvW am Landesgericht Klagenfurt weiter an.

Der ehemalige AvW-Prokurist Harald K., der mit Broker- und Bank-Mitarbeitern Malversationen bei AvW ausgetüftelt haben soll, bleibt in U-Haft. Zumindest bis 25. Dezember, das bestätigte das Oberlandesgericht Graz in einem aktuellen Beschluss. „Es sind einige Dinge nachgereicht worden und dadurch ist die Begründung der Verabredungsgefahr eher plausibel", sagt sein Verteidiger Werner Tomanek. „Diese Dinge lassen sich aber alle erklären." Es geht dabei um angeblich verfängliche Chat-Protokolle, mit denen die AvW-Anwälte den Untreue-Verdacht gegen K. aufmunitionierten. Indes behauptete der AvW-Boss in einer Vernehmung erneut, dass K. das interne Kontrollsystem „bewusst umgangen hat". Der Ex-Prokurist habe ihn „wöchentlich falsch informiert". K. bestreitet die Vorwürfe.

Rückkauf zum aktuellen Kurs
„Ich möchte noch anführen", diktierte Auer von Welsbach ins Protokoll, „dass das Unternehmen noch gut dasteht. Das ist nur mein Gefühl". Und er will anscheinend mit dem umstrittenen Genussschein-Modell weitermachen. Wie berichtet, hat AvW Mitte Oktober alle Rückkäufe und Auszahlungen an die Anleger gestoppt. „Grundsätzlich könnte die Gesellschaft alle Genussscheine kündigen und diese zum aktuellen Kurswert zurückkaufen", sagte der AvW-Boss zur Staatsanwältin. „Unser Ziel ist es jedoch, das heißt, ich möchte, dass der Handel an der Börse wieder durchgeführt wird." Seit 2001 seien etwa 42.000 der 152.000 Genussscheine „zurückverkauft" worden.

Habe es keine ,fremden‘ Käufer ­gegeben, erklärte der AvW-Chef, „so hat die AvW-Gruppe selbst zurückgekauft, wenn Liquidität vorhanden war". Auer von Welsbach räumte in der Vernehmung auch ein, dass „die Liquidität der AvW-Gruppe eher aus dem Verkauf der Genussscheine als aus den Dividenden der Beteiligungen kam".

Zugleich bestätigte er, dass einer der größten AvW-Vertriebspartner, die Vorarlberger Bürger & Services ( B & S) GmbH, zu 75 Prozent im Eigentum der AvW Invest steht.

Quelle: wirtschaftsblatt.at

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