Donnerstag, 4. Dezember 2008

AvW Invest AG hielt die Kundendepots

Nicht die Anleger, sondern die AvW Invest war Inhaber der Konten und Kundendepots bei ihrer Hausbank und auch verfügungsberechtigt. AvW-Anleger sind überrascht.

Im Anlagekrimi um die AvW-Gruppe von Wolfgang Auer von Welsbach, geborener Schurian, platzt eine Bombe. Der Liezener Anlegeranwalt Erich Holzinger, der mit seinen Strafanzeigen die Ermittlungen gegen die AvW-Führung ins Rollen gebracht hat, wollte von der AvW-Hausbank Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt (RBB) Auskunft über die Wertpapierdepots und Konten von fünf seiner Mandanten, die AvW-Genussscheine gekauft haben. Die Kanzlei Aichinger Bucher, Anwalt der RBB Klagenfurt, übermittelte Holzinger ein Schreiben, nachdem AvW „eine hinreichende Zustimmungserklärung" in Sachen Verschwiegenheitspflicht und Bankgeheimnis abgegeben hat.

Brisante Erkenntnis
„Bei der RBB Klagenfurt wurde immer, und zwar jeweils über Beauftragung durch die AvW Invest AG, die von den einzelnen Anlegern mit der Vermittlung und Verwaltung der Wertpapiergeschäfte beauftragt wurde, für jeden Kunden ein gesondertes Verrechnungskonto für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und ein Wertpapierdepot eingerichtet, das mit dem jeweiligen Namen des Anlegers bezeichnet wurde", heißt es in dem Schreiben, das dem WirtschaftsBlatt exklusiv vorliegt. „Konto- und Depotinhaber und verfügungsberechtigt war jedoch jeweils die AvW Invest AG (...)." Die RBB Klagenfurt sei laut ihren Anwälten nur mit der Konten- und Depoteröffnung sowie Führung beauftragt worden, an den Wertpapierkäufen und -verkäufen habe die Bank nicht mitgewirkt. „Es ist der gesamte Zahlungsverkehr und auch der ,Fluss‘ der Genussscheine individuell pro Anleger getrennt dokumentiert", behaupten die Bankanwälte.

Anleger überrasc
ht
„Wären meine Mandanten entsprechend aufgeklärt worden, dass sämtliche Konten und Depots namens der AvW Invest AG errichtet werden, hätten sie dem unter gar keinen Umständen zugestimmt und die sofortige Rücküberweisung des Investitionsbetrages begehrt", teilte Holzinger am Donnerstagnachmittag den Anwälten der RBB Klagenfurt mit. „Dass die AvW Invest AG der Konto- und ­Depotinhaber sowie verfügungsberechtigt ist, kommt für die AvW-Geschädigten vollkommen überraschend, da diese zum Teil selbst bei der RBB Klagenfurt die Eröffnung von eigenen Wertpapierdepots beantragt haben." Nachsatz: „Die Bank hat gegen die in den Kauf- und Depoteröffnungsaufträgen enthaltenen Aufträgen meiner Mandanten verstoßen, wonach derartige Konten ausschließlich auf ­diese als Inhaber und Verfügungsberechtigte zu erstellen sind."

Brisantes Detail am Rande: Wolfgang Auer von Welsbach erklärte bei einer Vernehmung durch eine Klagenfurter Staatsanwältin, dass die RBB Klagenfurt den Kaufpreis für die Genussscheine an die AvW-Gruppe weiterleitete - "Eine schriftliche Bestätigung mittels Depot-Auszug wurde von der AvW-Gruppe getätig". Die Depot- und Kontokosten hat die AvW Invest AG übernommen. "Ich möchte ausführen, dass das Index-Zertifikat als Bestätigung beim Kunden verblieb und die Genusscheine selbst bei der Bank auflagen", sagte Auer von Welsbach und führt weiter aus, dass seit dem Jahr 2001 etwa 52.000 Genussscheine zurückgekauft wurden. "Wenn es keinen 'fremden' Käufer gegeben hat, so hat die AvW-Gruppe selbst zurückgekauft, wenn die Liquidität vorhanden war", erläuterte Wolfgang Auer von Welsbach der Staatsantwältin.

Prozessfinanzierer ist startklar
Anlegeranwalt Holzinger hat sich gestern die Kooperation mit dem Prozessfinanzierer AdvoFin gesichert, der sich in den schadenersatzrechtlichen Aufarbeitungen von Anlage-Affären einen Namen gemacht hat. AdvoFin-Chef Franz Kallinger: „Wir sehen auf dem Klagsweg sehr gute Chancen für die mutmaßlichen AvW-Geschädigten."

Quelle: wirtschaftsblatt.at

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