Mittwoch, 17. Dezember 2008

AWD-Affäre: VKI bringt Klage ein


Konsumentenschützer erhielten 3.000 Beschwerden rund um das Immofinanz-Immoeast-Desaster mit Schadenersatz­an­sprüchen um die 30 Millionen Euro. Bemühungen um eine außergerichtliche Lösung scheiterten.

Nun wurden im Auftrag von Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer eine Verbandsklage und drei Musterprozesse eingebracht. Anfang 2009 wird der VKI den Beschwerdeführern die Organisation von Sammelklagen anbieten.

Eindimensionale Veranlagung
In den Beschwerden wird behauptet, dass AWD-Berater seit Ende der 90er Jahre Immofinanz-Aktien - unter Berufung auf entsprechende Gutachten - als "mündelsicheres Investment" angepriesen hätten. In vielen Fällen wurde das gesamte verfügbare Vermögen eindimensional in Immofinanz- oder jedenfalls in Immobilienaktien veranlagt.

In einer Reihe von Fällen wurden die Aktien offenbar als "Immobilienfonds" tituliert und das Wort "Aktie" bewusst vermieden. Von "Kapitalgarantien" sei die Rede gewesen und kein Wort von der Möglichkeit eines Totalverlustes. Als die Kurse zu sinken begannen haben die AWD-Berater offenbar - bis zum Schluss - geraten, die Aktien zu behalten, ja sogar vorgeschlagen, weitere zu kaufen.

"Systematische Mängel"
"Die Häufung der Beschwerdepunkte weist auf systematische Mängel in der Beratungsorganisation des AWD hin und lässt sich durch Beratungsfehler einzelner ,schwarzer Schafe nicht rechtfertigen," resümierte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Schließlich sind von den Beschwerden rund 800 verschiedene AWD-Berater betroffen. "Aus Kontakten zu ehemaligen AWD-Beratern haben wir den Eindruck gewonnen, dass es nicht auszuschließen ist, dass hier Immobilienaktien - mit dem Argument der 'Sicherheit' - im großen Stil bewusst an konservative Sparbuchsparer herangetragen wurden. Die Verantwortung dafür liegt viel mehr beim AWD als Organisation, als bei den einzelnen Beratern."

Der VKI hat das Gespräch mit dem AWD den Angaben zufolge gesucht und zunächst zehn ausgesuchte Musterfälle vorgelegt. Der AWD hat unter Verweis auf Gesprächsprotokolle und Aussagen seiner Berater Schadenersatzforderungen abgelehnt und nur Einzelfällen - aus rein "sozialen Gründen" - eine teilweise Ersatzleistung angeboten. Auf dieser Basis lassen sich die offensichtlich systematischen Beratungsfehler nicht abhandeln.

Link
Homepage ehemaliger AWD-ler

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